1 Wer kann teilnehmen
Der Jugendpressepreis „Goldene Feder“ wird von fjp>media, dem Verband junger Medienmachender Sachsen-Anhalt, gemeinsam mit dem Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt vergeben. Er wird in den Kategorien „Beste Schülerzeitung“ und „Beste*r Nachwuchsjournalist*in“ vergeben.
Beste Schülerzeitung. Teilnehmen können alle von Schüler*innen als Print- und Onlinemedium produzierten und herausgegebenen, nichtkommerziellen Schülerzeitungen aus Sachsen-Anhalt. Gedruckte Schülerzeitungen müssen als Periodikum erscheinen, Online-Angebote müssen regelmäßig veröffentlichen. Einzelausgaben oder Angebote, die eigens für den Wettbewerb entstehen, sind nicht zulässig. Die Kategorie wird je Schulform vergeben: Grundschule, Sekundarschule oder Gesamtschule ohne Sekundarstufe II, Gymnasium oder Gesamtschule mit Sekundarstufe II, berufsbildende Schule, Förderschule.
Beste*r Nachwuchsjournalist*in. Teilnehmen können junge Medienmacher*innen, die in Sachsen-Anhalt leben und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung ihres Beitrags nicht älter als 27 Jahre waren – etwa Redakteur*innen von Schüler-, Studierenden- oder Jugendmedien sowie nicht hauptberufliche Mitarbeiter*innen von Profimedien. Eingereicht werden können selbständig erarbeitete Einzelbeiträge, die sich journalistischer Stilformen bedienen – etwa Kommentar, Interview, Reportage, Glosse, Feature oder Porträt. Der Beitrag muss in einem der folgenden Medien veröffentlicht worden sein: Zeitung, Zeitschrift, Hörfunk, Podcast, Fernsehen, Video oder Internet einschließlich Social Media.
2 Was eingereicht wird
Die Anmeldung erfolgt für alle Kategorien über das jeweilige Online-Formular (Links unten).
| Kategorie | Einreichung |
|---|---|
| Beste Schülerzeitung | Online-Formular, dazu sieben gedruckte Exemplare einer Ausgabe per Post; bei Online-Formaten Online-Formular mit Link zum Angebot. |
| Beste*r Nachwuchsjournalist*in | Online-Formular mit Link zum eingereichten Beitrag. Ist der Beitrag nur gedruckt erschienen, wird er als PDF oder Scan per E-Mail eingereicht. Audio- und Videodateien können über den bereitgestellten Upload-Ordner hochgeladen werden. Alternativ genügt ein Link zu einem Download oder die Einsendung eines Speichermediums per Post. Der eingereichte Beitrag muss für die Jury zugänglich sein. |
Postanschrift: fjp>media, Gareisstraße 15, 39106 Magdeburg
Mail: sz-kampagne@fjp-media.de
Webformulare
- Beste Schülerzeitung: https://daten.fjp-media.de/2026_goldene-feder_anmeldung_schuelerzeitungen/
- Beste*r Nachwuchsjournalist*in: https://daten.fjp-media.de/2026_goldene-feder_anmeldung_nachwuchsjournalistin/
Bei digitalen Einreichungen muss der Beitrag für die Jury zugänglich sein. Ist ein Kanal nicht öffentlich zugänglich, geben die Einreichenden im Formular an, wie die Jury Zugang erhält.
3 Fristen und Zeiträume
| Einsendeschluss | 6. November 2026, für alle Kategorien |
| Erscheinungs- und Bewertungszeitraum | 1. November 2025 bis 6. November 2026 |
Die eingereichte Ausgabe bzw. der eingereichte Beitrag muss in diesem Zeitraum erschienen bzw. veröffentlicht worden sein. Für digitale Angebote gilt dieser Zeitraum ebenso als Bewertungszeitraum.
| Preisverleihung | 28. November 2026 im Rahmen des Jugendpresseballs in Halle |
Für Postsendungen gilt der Eingang bei fjp>media, nicht der Poststempel.
In der Kategorie Nachwuchsjournalist*in ist der Zeitpunkt der Veröffentlichung maßgeblich, nicht der Zeitpunkt der Bewerbung.
4 Formale Voraussetzungen
Für alle Einreichungen gelten folgende Voraussetzungen:
- Urheberrechte an Texten, Bildern, Musik und Videos sind beachtet.
- Persönlichkeitsrechte sind gewahrt, insbesondere bei Minderjährigen.
- Mit der Einreichung bestätigen die Teilnehmer*innen, dass Rechte Dritter nicht verletzt werden.
Zusätzliche Voraussetzungen für die Kategorie „Beste Schülerzeitung“:
- Die Schülerzeitung wird von Schüler*innen gestaltet und herausgegeben. Die Schüler*innen treffen die redaktionellen Entscheidungen selbst und tragen die presserechtliche Verantwortung. Eine inhaltliche oder redaktionelle Verantwortung durch die Schule, Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiter*innen, Fördervereine oder andere Erwachsene ist ausgeschlossen. Beratung und technische Unterstützung durch Erwachsene sind zulässig, solange dadurch keine redaktionellen Entscheidungen getroffen oder vorgegeben werden.
- Die Einreichung trägt ein vollständiges Impressum mit einer verantwortlichen Person im Sinne des Presserechts.
5 Bewertung und Jury
Die Jury setzt sich aus Vertreter*innen von Medienhäusern, Hochschulen, Institutionen und fjp>media zusammen und entscheidet unabhängig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Jury bewertet die Einreichungen anhand eines Kriterienkatalogs. Dazu gehören unter anderem Relevanz und Zielgruppenbezug der Themen, Recherche und Umgang mit Quellen, die journalistische Darstellungsform, Fairness und Einordnung, Sprache und Verständlichkeit, Eigenleistung und Originalität sowie Gestaltung und Umsetzung. Die Kriterien werden unterschiedlich gewichtet. Nicht jedes Kriterium ist für jedes Format gleichermaßen relevant.
Bei der Bewertung der Schülerzeitungen berücksichtigt die Jury Alter, Schulform und Rahmenbedingungen der Redaktion. Maßstab ist die journalistische Leistung im Verhältnis zu den jeweiligen Voraussetzungen; unterschiedliche Ressourcen werden berücksichtigt.
Weiterleitung an den Bundeswettbewerb (Kategorie „Beste Schülerzeitung“)
Die Erst- und Zweitplatzierten der Kategorie „Beste Schülerzeitung“ qualifizieren sich mit ihrer Wettbewerbszeitung für den Schülerzeitungswettbewerb der Länder, soweit dieser das jeweilige Format zulässt. Geeignete Einsendungen werden zudem für die Sonderpreise des Bundeswettbewerbs nominiert. Dafür werden Exemplare der eingereichten Schülerzeitung an die Bundesjury weitergegeben.
6 Preise, Einsendungen und Datenschutz
Preise. Die Preise werden im Rahmen des Jugendpresseballs verliehen. Preisgelder werden nach der Preisverleihung überwiesen. Die Bankverbindung erhebt fjp>media erst bei den Preisträger*innen.
Einsendungen. Mit ihrer Bewerbung bestätigen die Teilnehmer*innen die Anerkennung der Teilnahmebedingungen, insbesondere räumen sie den Veranstaltern das Recht zur Veröffentlichung, auch digital, ein.
Datenschutz. Die im Anmeldeformular erhobenen Daten verarbeitet fjp>media ausschließlich zur Durchführung des Wettbewerbs. Im Fall einer Auszeichnung in der Kategorie „Beste Schülerzeitung“ werden die für die Weiterleitung erforderlichen Angaben an den Schülerzeitungswettbewerb der Länder übermittelt.
- Zweck der Datenverarbeitung: Durchführung Wettbewerb
- Kategorien betroffener Personen: Teilnehmer*innen
- Kategorien personenbezogener Daten: Von Teilnehmende, zum Zweck der Organisation und Durchführung sowie Nachbereitung der Veranstaltung, Erfüllung förderrechtlicher Verpflichtungen, Veröffentlichung von Personenabbildungen, insbesondere Vorname, Name, ggf. Vornamen sowie Namen und Unterschriften der Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen Teilnehmern), Straße, PLZ, Wohnort, Telefon, E-Mail, Geburtsdatum, Unterschrift, bei Kontakt über Webseite und Verwendung von Webanwendungen die IP-Adresse, bei Kontakt über Social-Media den Account, ggf. Bankdaten (Kontoinhaber*in, Bank, IBAN, BIC), ggf. Personenabbildung
- Kategorien von Empfängern oder, wenn in Drittland, Bezeichnung des Empfängers: Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt
- Übermittlung in Drittland: Nein
Kontakt. fjp>media, Gareisstraße 15, 39106 Magdeburg, Telefon 03 91 / 503 76 37, sz-kampagne@fjp-media.de